Projekt- und Teilnahmebedingungen

So arbeiten wir zusammen.

Unsere Projekte entstehen in enger Abstimmung mit Schulen, Unternehmen, Vereinen, Einrichtungen und Gruppen. Jede Zusammenarbeit ist individuell – und genau das macht sie besonders.

Wir reservieren Termine langfristig, planen Abläufe sorgfältig und stellen Personal sowie Material speziell für jedes Projekt zusammen. Klare Vereinbarungen schaffen dabei einen verlässlichen Rahmen und sorgen für Transparenz auf beiden Seiten.

Die folgenden Projekt- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Angebote der YLVA Teamentwicklung GmbH.

 

  1. Zusammenarbeit

Jedes Projekt beginnt mit einem persönlichen Austausch.

Gemeinsam klären wir Ziele, Rahmenbedingungen und den passenden Ablauf. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein individuelles Angebot.

Mit der Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande. Maßgeblich für Art und Umfang unserer Leistungen sind das jeweilige Angebot sowie die Auftragsbestätigung.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

  1. Unsere Projekte

Unsere Projekte schaffen Räume für Zusammenarbeit, neue Perspektiven und gemeinsames Erleben.

Jede Gruppe bringt eigene Ziele, Erfahrungen und Fragestellungen mit. Deshalb gestalten unsere Trainerinnen und Trainer den Ablauf innerhalb des vereinbarten Rahmens flexibel und orientieren sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Gruppe.

Einzelne Programmpunkte können angepasst werden, soweit dies für die Auftraggebenden zumutbar ist und der vereinbarte Charakter sowie der wesentliche Leistungsumfang des Projekts erhalten bleiben.

 

  1. Begleitung

Unsere Trainerinnen und Trainer begleiten jede Gruppe aufmerksam, erfahren und mit einem Blick für die jeweilige Situation.

Die Projekte werden an Alter, Gruppenzusammensetzung und Rahmenbedingungen angepasst und so gestaltet, dass gemeinsames Lernen, Ausprobieren und Erleben im Mittelpunkt stehen.

Wir bitten alle Teilnehmenden, den Hinweisen unserer Projektleitung zu folgen und zu einem respektvollen und wertschätzenden Miteinander beizutragen.

Für Wassersportangebote setzen wir grundsätzlich das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze voraus.

Teilnehmende mit einem Seepferdchen-Abzeichen können nach vorheriger Abstimmung teilnehmen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt und die jeweilige Veranstaltung dies zulässt.

Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme trifft die Projektleitung.

 

  1. Draußen unterwegs

Unsere Projekte finden bewusst draußen statt.

Wind, Regen oder wechselnde Bedingungen gehören häufig zum gemeinsamen Erlebnis und sind grundsätzlich kein Grund, ein Projekt nicht durchzuführen.

Bereits im Vorfeld und auch während des Projekts passen wir Inhalte, Abläufe oder Programmpunkte an die jeweiligen Bedingungen an und entwickeln passende Alternativen.

Unser Ziel ist es, jedes Projekt auch bei veränderten Bedingungen sinnvoll und mit Freude durchzuführen. Sollte eine sichere Durchführung aufgrund außergewöhnlicher Witterungsbedingungen, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht möglich sein, stimmen wir das weitere Vorgehen gemeinsam mit unseren Auftraggebenden ab.

 

  1. Zusammenarbeit vor Ort

Damit unsere Projekte gut gelingen können, bitten wir unsere Auftraggebenden, uns rechtzeitig alle für die Durchführung wesentlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und eine Ansprechperson für den Projekttag zu benennen.

Bei Projekten mit Schulklassen oder anderen minderjährigen Gruppen verbleiben die gesetzlichen Aufsichts- und Fürsorgepflichten bei den jeweiligen Lehrkräften oder Begleitpersonen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

  1. Termine, Umbuchungen und Stornierungen

Unsere Projekte werden individuell geplant und Termine langfristig exklusiv für unsere Auftraggebenden reserviert.

Mit der Buchung werden Personal-, Material- und Zeitkapazitäten verbindlich eingeplant. Kurzfristig frei werdende Termine können in der Regel nicht erneut vergeben werden.

Aus diesem Grund gelten folgende Stornobedingungen:

Zeitpunkt der Absage

Stornokosten

bis 30 Kalendertage vor Projektbeginn

20 %

29 bis 15 Kalendertage vor Projektbeginn

50 %

14 bis 7 Kalendertage vor Projektbeginn

75 %

ab 6 Kalendertagen vor Projektbeginn oder bei Nichterscheinen

100 %

Maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen Frist ist der Zugang der Absage bei YLVA.

Den Auftraggebenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass YLVA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Selbstverständlich prüfen wir in jedem Einzelfall, ob eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Die Benennung einer Ersatzgruppe oder eines Ersatzteilnehmers ist nach vorheriger Abstimmung grundsätzlich möglich, sofern dadurch keine zusätzlichen organisatorischen Aufwände entstehen oder diese übernommen werden.

 

  1. Zahlung

Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung des Projekts.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Bei einzelnen Angeboten oder privaten Gruppen kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.

Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Foto- und Medienaufnahmen

Gemeinsame Erlebnisse bleiben oft lange in Erinnerung. Manchmal entstehen dabei Bilder, die zeigen, was YLVA ausmacht: Zusammenarbeit, Vertrauen und Freude am gemeinsamen Tun.

Foto- und Videoaufnahmen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie – soweit erforderlich – einer ausdrücklichen Einwilligung.

Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidung aller Teilnehmenden und Auftraggebenden, die einer Veröffentlichung nicht zustimmen möchten.

 

  1. Haftung

YLVA führt alle Projekte mit größtmöglicher Sorgfalt und entsprechend der jeweiligen Rahmenbedingungen durch.

Für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet YLVA uneingeschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden übernimmt YLVA keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

 

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Fragen zur Zusammenarbeit?

Jedes Projekt ist anders – und manchmal entstehen auch im Vorfeld Fragen.

Wenn etwas unklar ist oder ihr euch zu einzelnen Punkten austauschen möchtet, freuen wir uns über eine Nachricht oder einen Anruf. Viele Fragen lassen sich im persönlichen Gespräch schnell und unkompliziert klären.

YLVA Teamentwicklung GmbH

August-Hanken-Straße 24

26125 Oldenburg

Telefon: 0441 21214624

E-Mail: hallo@ylva-teamentwicklung.de